Weitere Entscheidung unten: SG Gießen, 02.04.2009

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.01.2008 - 3 U 171/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4777
OLG Frankfurt, 18.01.2008 - 3 U 171/06 (https://dejure.org/2008,4777)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.01.2008 - 3 U 171/06 (https://dejure.org/2008,4777)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Januar 2008 - 3 U 171/06 (https://dejure.org/2008,4777)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 BUZ, § 286 ZPO
    Deckungsklage gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung: Darlegung- und Beweislast des Versicherungsnehmers; Aussagekraft eines sog. "Symptomvalidierungstests"

  • IWW
  • Judicialis

    BUZ § 2; ; ZPO § 286

  • RA Kotz

    Berufsunfähigkeit - Beweislast

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUZ § 2; ZPO § 286
    Darlegungs- und Beweislast des Berufsunfähigkeit geltend machenden Versicherungsnehmers - Zur Aussagekraft eines sog. "Symptomvalidierungstests"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beweis sämtlicher Voraussetzungen des Versicherungsfalls als Pflicht des klagenden Versicherungsnehmers im Prozess; Feststellung der medizinischen Voraussetzungen für die Annahme einer Berufsunfähigkeit; Für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit als ...

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Keine Feststellbarkeit bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit bei Aggravation

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Darlegungs- und Beweislast bei Berufsunfähigkeit / BUZ

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Anforderungen an die Beweislast des VN

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 5 U 28/05

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Möglichkeit der Ausübung einer beruflichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.01.2008 - 3 U 171/06
    Die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit, nämlich u. a. Krankheit und Kräfteverfall bleiben jedoch ärztlich nachzuweisen (vgl. OLG Saarbrücken r + s 2006, 293).

    Entsprechendes gilt für den Fall, dass nach Feststellung einer psychischen Störung die Leistungsfähigkeit durch eine zumutbare, (z. B. medikamentöse) Therapie oder einfache versorgende und begleitende Maßnahmen hergestellt werden kann (OLG Saarbrücken r + s 2006, 293).

  • BGH, 11.10.2006 - IV ZR 66/05

    Begriff der dauernden Berufsunfähigkeit in der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.01.2008 - 3 U 171/06
    Der Kläger hat als Versicherungsnehmer grundsätzlich sämtliche Voraussetzungen des Versicherungsfalls zu beweisen (BGH VersR 1995, 1174 zu II.2a.; NJW-RR 2007, 93 = VersR 2007, 383 zu II.1.).
  • BGH, 05.07.1995 - IV ZR 196/94

    Berufsunfähigkeit eines Beamten; Nachprüfung der Dienstunfähigkeit durch den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.01.2008 - 3 U 171/06
    Der Kläger hat als Versicherungsnehmer grundsätzlich sämtliche Voraussetzungen des Versicherungsfalls zu beweisen (BGH VersR 1995, 1174 zu II.2a.; NJW-RR 2007, 93 = VersR 2007, 383 zu II.1.).
  • OLG Köln, 05.06.2002 - 5 U 77/00

    Bedeutung der Vereinbarung einer befristeten Kulanzleistung bei Ungewissheit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.01.2008 - 3 U 171/06
    Bejahendenfalls ist eine Berufsunfähigkeit nicht festzustellen (OLG Köln VersR 2002, 1365).
  • OLG Koblenz, 11.01.2002 - 10 U 786/01

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Leistungspflicht bei fehlender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.01.2008 - 3 U 171/06
    Die nicht auszuschließende Möglichkeit von Erkrankungen - Verdachtsdiagnose -, die eine Berufsunfähigkeit zu begründen geeignet sind, genügt als ausreichende Wahrscheinlichkeit nicht (OLG Koblenz r + s 2003, 337).
  • OLG Frankfurt, 21.11.2017 - 14 U 13/17

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Berufungsunfähigkeit trotz

    Zwar kann der Beweis des Versicherungsfalls scheitern, wenn der Grad der krankheitsbedingten Beeinträchtigung durch den Sachverständigen in bedingungsgemäßer Höhe auf Grund von Aggravation nicht sicher oder ermittelt werden kann (vgl. OLG Saarbrücken, Urt. v. 12.08.2015 - 5 U 53/13; OLG Stuttgart, Urt. v. 14.01.2010 - 7 U 120/09; zur Aussagekraft von Symptomvalidierungstests bei psychischen Erkrankungen vgl. OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 18.01.2008 - 3 U 171/06 = OLGR 2008, 761; OLG Saarbrücken, Urt. v. 19.05.2010 - 5 U 91/08).
  • OLG Saarbrücken, 12.08.2015 - 5 U 53/13

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Eintritt von Berufsunfähigkeit bei bereits

    Der Kläger ist damit für seine Behauptungen zu einer krankheitsbedingten, mindestens 50 % betragenden Einschränkung seiner beruflichen Leistungsfähigkeit beweisfällig geblieben (zur Beweislast bei festgestellter Aggravation OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2008, 761; zfs 2006, 524; siehe auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.9.2007 - 1 U 96/06).
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Rechtsprechung
   SG Gießen, 02.04.2009 - S 3 U 171/06   

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https://dejure.org/2009,26594
SG Gießen, 02.04.2009 - S 3 U 171/06 (https://dejure.org/2009,26594)
SG Gießen, Entscheidung vom 02.04.2009 - S 3 U 171/06 (https://dejure.org/2009,26594)
SG Gießen, Entscheidung vom 02. April 2009 - S 3 U 171/06 (https://dejure.org/2009,26594)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 60 SGB 7, § 39 Abs 1 S 1 SGB 1, § 31 BVG
    Gesetzliche Unfallversicherung - Kürzung einer Verletztenrente für die Dauer einer Heimpflege - Ermessensausübung anhand der persönlichen Bedürfnisse und Verhältnisse des Versicherten

  • Wolters Kluwer

    Kürzung einer Verletztenrente für die Dauer einer Heimpflege von mehr als einem Kalendermonat durch den Unfallversicherungsträger; Ermessensausübung bei der Entscheidung über die Kürzung einer Verletztenrente für die Dauer einer Heimpflege

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 18.04.2000 - B 2 U 19/99 R

    Ermessensausübung im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren

    Auszug aus SG Gießen, 02.04.2009 - S 3 U 171/06
    Sie ist hinsichtlich des Hilfsantrages auch zulässig, und als kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage gemäß § 54 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz - SGG statthaft (so genannte Verpflichtungsbescheidungsklage, vergleiche BSG Urteil vom 18.04.2000, Az. B 2 U 19/99 R m. w. N.).

    Liegt ein derartiger Ausnahmefall nicht vor, kann ein ermessensfehlerhafter Verwaltungsakt lediglich im Wege des so genannten Verpflichtungsbescheidungsurteils aufgehoben und die Beklagte zur erneuten Bescheidung des Klägers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts verpflichtet werden (vergleiche BSG Urteil vom 18.04.2000, Az. B 2 U 19/99 R).

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